RHEditorial 18. November 2019

Das Bundesinnenministerium meint:

Der Mietendeckel ist verfassungswidrig.

Berlin überschreitet seine Kompetenz und verstößt zudem mehrfach gegen das Grundgesetz.

Die durch Art. 14 des Grundgesetzes geschützten Interessen der Eigentümer dürfen nicht „derart weit in den Hintergrund gestellt werden.“.

Zudem erfasst der geplante Mietenstopp ausnahmslos alle Vermieter

– also auch jene, die bislang nur geringe Mieten verlangt haben.

Die Rückdatierung auf Werte des Mietenspiegels von 2013 berücksichtigt nicht, dass die Preise für die Instandhaltung seitdem gestiegen sind.

Deshalb ist es fraglich, ob eine Miete, die 20 Prozent über dem Niveau von 2013 liege, bereits als „Wuchermiete“ gekappt werden darf.

Wir von RHE meinen:

Ein verfassungswidriges Gesetz mit Ansage !

Schon die bestehende Unsicherheit und der Vertrauensverlust schaden allen Beteiligten.

Den Vermietern, weil Sie keine Rechtssicherheit für geplante Investitionen haben.

Den Mietern, weil noch weniger Wohnungen angeboten werden und weil sie mit hohen Nachzahlungen rechnen müssen.

Die politischen Initiatoren des Mietendeckels haben diese Folgen ins Kalkül gezogen,

sollen sie doch für mehr Wählerstimmen und damit mehr politische Macht sorgen.

Die schlechte Absicht ist immer auf den Beinen, sagte schon Emil Gött, ein deutscher Dramatiker des 19. Jahrhunderts.

Daher und jetzt erst recht: Bleiben wir wach, bleiben wir zuversichtlich !

Ernst M. Ehrenkönig
CEO/ Managing Partner

Anmeldung zum Newsletter

Der besondere Blick aus der Hauptstadt, mit Markttrends und politischen Hintergründen. Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!